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Zierpflanzenbau

 

Chrysanthemen
Chrysanthemen (Bild: Pflanzenschutzdienst Hamburg)

Ansprechpartner beim Pflanzenschutzdienst Hamburg:

WEITERFÜHRENDE LINKS

Elisabeth Götte – Tel 040 / 73 09 06-79 

Bei anbautechnischen Fragen des Zierpflanzenbaus wenden Sie sich bitte an die Landwirtschaftskammer Hamburg, Abteilung Gartenbauberatung,
Tel. 040 / 737 25 47

Aktuelle Mitteilungen für den Zierpflanzenbau in und um Hamburg

Zusammenstellung der „Pflanzenschutzmaßnahmen für den Zierpflanzenbau 2012“, Stand März 2012
Pflanzenschutzmaßnahmen für den Zierpflanzenbau 2012
(Pdf-Datei, 1040 KB) Stand März 2012 

Achtung: Die Zusammenstellung gilt nicht für die Anwendung auf öffentlich zugängigen Flächen wie z.B. Parks, Botanische Gärten, Golfplätze oder Sportplätze, hier dürfen nur Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, die nach §17 PflSchG für diese Anwendungen genehmigt sind. Zurzeit gibt es keine Pflanzenschutzmittel, die auf diesen Flächen eingesetzt werden dürfen.

Auch im Haus- und Kleingarten dürfen diese Mittel nicht eingesetzt werden, unabhängig davon, ob der Einsatz durch eine sachkundige Person erfolgt (§12 (3) PflSchG). Hier dürfen nur Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, die für den Einsatz im Haus- und Kleingartenbereich geeignet und zugelassen sind.

Nachtrag Zierpflanzenmaßnahmenliste
(pdf-Datei, 16,2 B) Stand: 16.05.2012
Hier sind die Änderungen zur "Pflanzenschutzmaßnahmenliste Zierpflanzenbau 2012" zu finden.

Aktuelles zur Pflanzenschutzmittelzulassung

Biologischer Pflanzenschutz